Betreuung
Tätigkeiten während der Stundenstunden
Während der Dienststunden können folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen, Reinigungsarbeiten, Hausarbeiten und Botengänge, Sicherstellung eines gesunden Raumklimas, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäschepflege usw.) Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfe bei alltäglichen Aufgaben) Gesellschaftsfunktion (Gesellschaft leisten, Führen von Gesprächen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten) Folgende Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen:
Unterstützung beim Essen und Trinken
Unterstützung bei der Körperpflege
Hilfe beim An- und Ausziehen
Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen, Hinlegen
Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen: Einzelne pflegerische Tätigkeiten, Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer weiter übertragen werden.
Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B. • Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten usw.) • Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln • Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind auf den Privathaushalt der zu betreuenden Person beschränkt und dürfen nur befristet (höchstens für die Dauer des Betreuungsverhältnisses) sowie nach Einwilligung der betreuten Person (oder ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters) durchgeführt werden. Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten dürfen von den Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern außerdem nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden. Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden, außerdem muss ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten geführt werden.
Unser Service für Privatkunden
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Dank Global MED haben Sie stets Zugriff auf ein umfangreiches Netzwerk hochqualifizierter Fachkräfte in dem Bereich Pflege. Mit unserer Unterstützung können Sie Personalengpässe äußerst flexibel und zuverlässig überbrücken. Darüber hinaus profitieren Sie von unserem Fachwissen, da wir selbst erfahrene Fachkräfte mit langjähriger Praxiserfahrung sind. Dies ermöglicht es uns, unsere Mitarbeiter:innen und Honorarkräfte optimal auf ihre Tätigkeiten vorzubereiten, die passenden Bewerber:innen auszuwählen sowie stets auf Augenhöhe und mit umfassendem Fachverstand mit Ihnen zu kommunizieren.
Teilen Sie uns gerne Ihren Bedarf über das Anfrageformular mit, und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie lieber persönlich Kontakt aufnehmen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder E-Mail.
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Bewältigung des Alltags Stundenweise Betreuung sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die stundenweise Betreuung wird von PersonenbetreuerInnen durchgeführt. Diese unterstützen Klienten im Alltag und können individuell auf die Bedürfnisse des zu Pflegenden eingehen. Hierbei geht es vor allem um die zu erledigenden Tätigkeiten im Haushalt, aber auch um die Körperpflege. Klienten sollen in einer sauberen Wohnung / Haus leben können und sich wohlfühlen. Personenbetreuer sind aber auch bei der Gestaltung der Freizeit ein wichtiger Begleiter und unterstützen bei der Gestaltung des Alltags.